Fahreignungs­untersuchung Stufe 1 – 4

Sie benötigen eine verkehrsmedizinische Untersuchung – wir begleiten Sie.

Leistungen

Unsere
Leistungen

Spezialisiert auf Verkehrsmedizin. Klicken Sie auf eine Leistung für Details.

Vom einfachen Sehtest bis zur Fahrprobe – die individuelle Einstufung erfolgt auf Anordnung des Strassenverkehrsamtes. Vom Strassenverkehrsamt anerkannt.

Umfassende ärztliche Begutachtung auf Anordnung des Strassenverkehrsamtes. Inkl. Anamnese, körperliche Untersuchung, Laboranalyse – schnelle Terminfindung und zügige Bearbeitung.

Regelmässige Nachkontrollen bei bestehenden Auflagen durch das Strassenverkehrsamt. Diskrete und zuverlässige Begleitung über die gesamte Auflagedauer. Inkl. Kurzbericht ans Strassenverkehrsamt.

Dreistufige bahnmedizinische Untersuchungen gemäss BAV-Anforderungen. Wir führen Tauglichkeitsuntersuchungen für Bahnmitarbeitende aller Stufen durch.

Tauglichkeitsuntersuchungen für die Binnenschifffahrt in den Kategorien A, B und C. Ärztliches Tauglichkeitszeugnis für Boots- und Schiffsführer auf Schweizer Gewässern.

Ablauf · Stufe 4

In 5 Schritten
zum Ziel

Der Ablauf der Fahreignungsuntersuchung Stufe 4 ist klar geregelt. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – ohne Überraschungen.

01

Termin buchen

Nur online

02

Unterlagen mitbringen

Ausweis, hausärztliche Zeugnisformulare, ggf. Brille

03

Anamnese & Gespräch

Ausführliches ärztliches Gespräch zur Situation

04

Untersuchung

Körperliche Untersuchung, Haaranalyse, Labor

05

Gutachten

Objektive Beurteilung – Bericht direkt ans Strassenverkehrsamt

Unser Team

Ein erfahrenes
Team

Hinter VERKEHRSMED. steht ein eingespieltes ärztliches Team, medizinischen Fachpersonen und Praxispersonal – anerkannt von den kantonalen Strassenverkehrsämtern. Die ärztliche Leitung liegt bei Dr. med. Bruno Liniger.

Dr. med. Bruno Liniger
Ärztliche Leitung VERKEHRSMED.

Dr. med. Bruno Liniger

  • Verkehrsmediziner SGRM
  • Facharzt Rechtsmedizin FMH
  • Von allen schweizerischen Strassenverkehrsämtern anerkannter Fachexperte für verkehrsmedizinische Fahreignungs-Untersuchungen der Stufen 1–4
+41 71 521 07 60
Kosten

Kosten im
Überblick

Die Kosten hängen von der individuellen Diagnose und dem Untersuchungsaufwand ab. Die folgenden Werte dienen zur Orientierung.

Fahreignungsuntersuchung Stufe 1–3

Auf Anfrage
je nach Stufe & Aufwand

  • Sehtest bis Fahrprobe
  • Individuelle Einstufung
  • Vom Strassenverkehrsamt anerkannt

Fahreignungsuntersuchung Stufe 4

CHF 1'800*
Vorschuss – inkl. Gutachten ans Strassenverkehrsamt

  • Ausführliche Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Laboranalyse
  • Ärztliches Gutachten
  • Weiterleitung ans Strassenverkehrsamt

Verlaufskontrolle

CHF 600–1'150
je nach Fall

  • Nachkontrolle gemäss Auflage
  • Haaranalytik
  • Ärztliche Beurteilung
  • Kurzbericht ans Strassenverkehrsamt

Bahnuntersuchung (BAV)

Auf Anfrage
je nach Stufe

  • Stufe 1, 2 & 3
  • BAV-anerkannt
  • Für Bahnmitarbeitende

Schifffahrtsuntersuchung (BAV)

Auf Anfrage
Kategorien A, B, C

  • Binnenschifffahrt
  • Alle Kategorien
  • Ärztl. Tauglichkeitszeugnis

* Vorschuss. Evtl. Rückerstattung bei einfachen Fällen, zusätzliche Kosten bei aufwändigeren Fällen (z. B. aufwändige Labor-Analytik).

Vollständige Preisliste ansehen (PDF) →

FAQ

Häufige
Fragen

Sie wurden aufgeboten und wissen nicht, was auf Sie zukommt? Hier finden Sie Antworten.

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Anmeldung & Termin

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über unsere Homepage – eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Nach Begleichung des Kostenvorschusses können Sie im Rahmen der Anmeldung einen Termin reservieren. Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung oder eine begründete Ablehnung des gewählten Termins.
Bei Rückzug des Begutachtungsauftrags, kurzfristiger Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben verrechnen wir CHF 250.– (inkl. MWST). Bei einer Verschiebung spätestens 14 Tage vor dem Termin entstehen keine Kosten.

Kosten & Zahlung

Der Kostenvorschuss beträgt CHF 1'800.– (inkl. MWST); eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Erst nach Abschluss des Gutachtens erstellen wir die detaillierte Abrechnung – je nach durchgeführten Laboranalysen bzw. allfälligem Zusatzaufwand kann diese höher oder tiefer als der geleistete Vorschuss ausfallen. Die Differenz wird zurückerstattet bzw. in Rechnung gestellt.
Nein. Der Führerausweis gilt aus juristischer Sicht als sogenannte «Polizeibewilligung» – alle damit verbundenen Kosten müssen von der betroffenen Person selbst getragen werden.

Ablauf der Untersuchung

Einen gültigen Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) sowie die nach der Anmeldung zugestellten hausärztlichen Zeugnisformulare inklusive Resultate allfälliger Laboruntersuchungen (Blut und/oder Urin) – bei Cannabis-Thematik inklusive der monatlichen Cannabis-Urinproben. Falls zum Autofahren benötigt: Ihre Brille. Befinden Sie sich zusätzlich in fachärztlicher, psychologischer oder suchttherapeutischer Behandlung: den aktuellen Verlaufsbericht.
In der Regel etwa 1–1½ Stunden. Wir empfehlen, dennoch rund 2 Stunden einzuplanen.
Je nach Untersuchungsgrund wird zu Beginn eine Urinprobe genommen. Es folgt ein ausführliches ärztliches Gespräch sowie eine körperliche Untersuchung inklusive Augentest, bei Bedarf ergänzt durch kognitive Testungen. Werden zusätzliche medizinische Auskünfte benötigt, ist eine Entbindung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin von der Schweigepflicht nötig. Am Ende wird je nach Untersuchungsgrund eine Haarprobe für die forensisch-toxikologische Analyse entnommen.
Die Untersuchung erfolgt ausschliesslich auf Deutsch. Reichen Ihre Deutschkenntnisse nicht aus, bitten wir Sie, eine Vertrauensperson oder eine/n Dolmetscher/in mit guten Deutschkenntnissen mitzubringen.

Haaranalyse

Die Kopfhaare müssen mindestens 5 cm lang und kosmetisch unbehandelt sein – also nicht gefärbt, getönt oder gebleicht. Alternativ können Sekundärhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare) verwendet werden, sofern diese in den letzten 6 Monaten nicht rasiert wurden.
Je nach untersuchten Substanzen liegt der Befund des beauftragten Labors nach etwa 3–6 Wochen vor.

Ergebnis & Gutachten

Sobald alle Untersuchungen abgeschlossen sind und alle allenfalls benötigten Berichte/Befunde vorliegen, senden wir das Gutachten schnellstmöglich an das zuständige Strassenverkehrsamt. Den offiziellen Bescheid zu den weiteren Anordnungen erhalten Sie danach direkt von dieser Behörde.
Sind Sie mit dem Gutachten oder den Anordnungen der Strassenverkehrsbehörde nicht einverstanden, stehen Ihnen die üblichen Rechtsmittel offen. Die Behörde informiert Sie darüber inklusive der einzuhaltenden Fristen.

Verlaufskontrollen

Verlaufskontrollen werden gemäss den in der vorausgegangenen verkehrsmedizinischen Begutachtung festgelegten Auflagen der Strassenverkehrsbehörde durchgeführt – in der Regel in halbjährlichen Abständen. Inhalt und Mitbringpflichten der jeweiligen Kontrolle ergeben sich aus dem Gutachten bzw. der behördlichen Verfügung.
Nach einem kurzen Gespräch über den Verlauf seit der letzten Untersuchung erfolgt die Haarentnahme. Der Termin dauert insgesamt etwa 15–30 Minuten.
Die Kosten hängen von den gemäss Auflagen geforderten Substanz-Haaranalysen ab und liegen zwischen CHF 600.– und CHF 1'150.–.
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VERKEHRSMED.
Fahreignungs­untersuchung Stufe 4.

Objektiv, unabhängig, diskret.